GAV

Im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) wird das Arbeitsverhältnis zwischen den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern geregelt. Er enthält normalerweise Bestimmungen zu den folgenden Punkten:

  • Abschluss, Inhalt und Ende eines Einzelarbeitsvertrags
  • Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
  • Vollzug und Kontrolle der Anwendung des GAV

Wichtig in Bezug auf Einzelarbeitsverträge sind die Bestimmungen in folgenden Bereichen:

  • Löhne, 13. Monatslohn und Entschädigungen
  • Zahlung des Lohns bei Krankheit, Mutterschaft und Militärdienst
  • Ferien
  • Arbeitszeiten
  • Kündigungsschutz

Neue Bundesbeiträge zugunsten höherer Berufsbildung Fachausweis und Diplom

Ab dem 1. Januar 2018 kann jede Person, die eine Ausbildung zur Vorbereitung einer Prüfung für den eidgenössischen Fachausweis oder das Diplom absolviert, die Unterstützung des Bundes nutzen. Diese entspricht (maximal) 50 % der Schulgebühren, sofern die Ausbildung nach dem 1. Januar 2017 begonnen wurde und unter folgenden Bedingungen (komplette Liste).

Weitere Informationen zum GAV des Ausbaugewerbes der Westschweiz finden Sie unter www.secondoeuvreromand.ch