Schwarzarbeit

Schwarzarbeit ist auch in unserer Branche ein ernstes Problem. Sie führt zu Wettbewerbsverzerrungen und schadet so nicht nur den Unternehmen, sondern auch den Arbeitnehmern, insbesondere was die Arbeits- und Lohnbedingungen betrifft. Ausserdem entgehen den Steuerbehörden und Sozialversicherungen dadurch erhebliche Einnahmen.

In der Schweiz beläuft sich der Umsatz dieser Schattenwirtschaft auf 35 Milliarden Franken, was rund 9 % des BIP entspricht.

Äusserst wichtig im Kampf gegen die Schwarzarbeit ist es, dass jede Erwerbstätigkeit ordnungsgemäss gemeldet wird. Diese Pflicht gilt sowohl für Arbeitgeber und Arbeitnehmer als auch für Selbstständigerwerbende.


Weitere Informationen finden Sie unter:


Kantonale Beschäftigungsinspektion

Die kantonale Beschäftigungsinspektion, die für die Bekämpfung der Schwarzarbeit zuständig ist, erreichen Sie unter der Nummer 027 / 606 74 00.

Am Samstag wird jeweils eine Pikett-Hotline betrieben:

  • 027 606 74 48 für den französischsprachigen Kantonsteil
  • 027 606 74 49 für den deutschsprachigen Kantonsteil

Da es sich bei Sonn- und Feiertagsarbeit um Verstösse gegen das Arbeitsgesetz resp. gegen das kantonale Gesetz über die Ruhe an Sonn- und Feiertagen handelt, ist die Polizei für die Bestandaufnahme zuständig. Kontaktieren Sie in solchen Fällen die Kantonspolizei unter der Nummer 027 / 326 56 56.

Am Abend wird keine Hotline betrieben.